ONE DAY e.V.
Danke, dass Du die Arbeit von ONE DAY e.V. unterstützt. Auf dieser Seite erklären wir transparent, wie wir Spenden behandeln, wie regelmäßige Unterstützungen funktionieren und was Du bei einer zweckgebundenen Spende oder Patenschaft beachten solltest.
Empfänger aller über die Website von ONE DAY e.V. angebotenen Spenden und Patenschaften ist:
ONE DAY e.V.
Wolfslaufstraße 2
63768 Hösbach
Deutschland
E-Mail: hello@oneday.de
ONE DAY e.V. ist vom Finanzamt Aschaffenburg als gemeinnützige Organisation anerkannt.
Käufe im ONE DAY Charity Shop erfolgen dagegen bei der rechtlich eigenständigen ONE DAY – Purpose over Profit GmbH. Ein Einkauf im Charity Shop ist keine Spende. Für Einkäufe kann daher keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden.
Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung, für die Du keine gleichwertige Gegenleistung erhältst.
Durch eine Spende entsteht insbesondere:
Gelegentliche Dankeschöns oder Informationsmaterialien sind freiwillige Aufmerksamkeiten von ONE DAY e.V. und begründen keinen rechtlichen Anspruch.
Du kannst ONE DAY e.V. einmalig oder regelmäßig unterstützen.
Regelmäßige Spenden und Patenschaftsbeiträge haben grundsätzlich keine Mindestlaufzeit. Du kannst sie jederzeit für die Zukunft:
Sende Deine Änderungsmitteilung möglichst einige Werktage vor der nächsten Abbuchung an:
hello@oneday.de
Bitte gib dabei Deinen Namen, Deine E-Mail-Adresse und – sofern bekannt – Deine Spender- oder Mandatsnummer an.
Bereits technisch eingeleitete Zahlungen können unter Umständen nicht mehr rechtzeitig gestoppt werden. Deine gesetzlichen Rechte gegenüber Deiner Bank oder Deinem Zahlungsdienstleister bleiben unberührt.
Patenschaften bei ONE DAY e.V. sind regelmäßig wiederkehrende, projektbezogene Spenden.
Eine Patenschaft ist keine Adoption, Vormundschaft oder sonstige rechtliche Verbindung zu einem Kind oder einer Familie. Sie begründet auch keinen Anspruch auf Entscheidungen über das Leben oder die Betreuung der unterstützten Personen.
Bei einer Projektpatenschaft fließt der Beitrag in das jeweils beschriebene Projekt oder Programm. Die Mittel werden gemeinschaftlich eingesetzt, damit alle betreuten Kinder, Familien oder Projektteilnehmenden entsprechend ihres tatsächlichen Bedarfs unterstützt werden können.
Bei einer ausdrücklich personenbezogenen Patenschaft kann ONE DAY e.V. Informationen über das betreffende Kind vermitteln. Ein Anspruch auf bestimmte Fotos, Briefe, Besuche oder regelmäßige persönliche Kommunikation besteht jedoch nicht. Der Schutz, die Sicherheit, die Würde und die Persönlichkeitsrechte des Kindes haben immer Vorrang.
Verändert sich die persönliche Situation eines Patenkindes oder scheidet es aus einem Projekt aus, kann die Patenschaft nach vorheriger Information einem anderen Kind oder dem übergeordneten Projekt zugeordnet werden.
Wenn Du im Spendenformular oder im Verwendungszweck ein konkretes Projekt auswählst, behandeln wir Deine Spende als zweckgebunden.
Wir setzen zweckgebundene Mittel grundsätzlich für das ausgewählte Projekt und die damit verbundenen notwendigen Projektkosten ein. Dazu können insbesondere gehören:
Ist ein Projekt vollständig finanziert, abgeschlossen oder dauerhaft nicht mehr in der vorgesehenen Form umsetzbar, darf ONE DAY e.V. die Mittel für einen möglichst nah verwandten satzungsmäßigen Zweck verwenden.
Bei wesentlichen Änderungen informieren wir Dich, soweit uns aktuelle Kontaktdaten vorliegen.
Möchtest Du nicht, dass Deine Spende ersatzweise für einen vergleichbaren Zweck eingesetzt wird, teile uns dies bitte bereits bei der Spende mit. In diesem Fall nehmen wir Kontakt mit Dir auf, wenn der ursprüngliche Zweck nicht mehr umgesetzt werden kann.
Spenden ohne ausdrückliche Zweckbindung sind für unsere Arbeit besonders wichtig.
Sie ermöglichen es uns, Mittel dort einzusetzen, wo sie aktuell am dringendsten benötigt werden. Dazu gehören neben der unmittelbaren Projektarbeit auch notwendige Kosten für:
Nachhaltige und verantwortungsvolle Hilfe ist ohne funktionierende organisatorische Strukturen nicht möglich.
Weitere Informationen über unsere Mittelverwendung findest Du auf unserer Transparenz- und Finanzseite.
Spenden können über die im Spendenformular angebotenen Zahlungsarten sowie per Banküberweisung geleistet werden.
Je nach gewählter Zahlungsart können Banken oder Zahlungsdienstleister Transaktionsgebühren einbehalten. Der bei ONE DAY e.V. tatsächlich eingehende Betrag kann deshalb geringfügig niedriger sein als der von Dir gezahlte Betrag.
Für die Zuwendungsbestätigung ist grundsätzlich der von Dir geleistete Spendenbetrag maßgeblich, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
ONE DAY e.V. stellt Zuwendungsbestätigungen nach den geltenden steuerrechtlichen Vorschriften aus.
Damit wir Dir eine korrekte Bestätigung ausstellen können, benötigen wir insbesondere:
Bitte teile uns Änderungen Deiner Anschrift rechtzeitig mit.
Für Spenden bis einschließlich 300 Euro kannst Du gegenüber dem Finanzamt grundsätzlich den vereinfachten Zuwendungsnachweis verwenden.
Dafür benötigst Du:
Den vereinfachten Zuwendungsnachweis kannst Du hier herunterladen:
Jetzt herunterladenFür höhere Spenden stellen wir eine formelle Zuwendungsbestätigung aus.
Bei regelmäßigen Spenden und Patenschaften versenden wir in der Regel nach Abschluss des Kalenderjahres eine Sammelbestätigung per E-Mail. Voraussetzung ist, dass uns alle notwendigen Daten vollständig vorliegen.
Bei unvollständigen oder nicht eindeutig zuordenbaren Zahlungen kann keine automatische Ausstellung erfolgen. Melde Dich in diesem Fall bitte bei uns.
Unternehmen können ONE DAY e.V. mit einer Spende unterstützen.
Eine Unternehmensspende setzt voraus, dass das Unternehmen keine konkrete wirtschaftliche Gegenleistung erhält. Eine allgemeine Danksagung ohne werblichen Charakter kann möglich sein.
Werden dagegen Leistungen vereinbart, beispielsweise:
handelt es sich regelmäßig nicht um eine reine Spende, sondern um Sponsoring oder eine andere entgeltliche Zusammenarbeit.
In diesem Fall schließen wir eine gesonderte Vereinbarung und stellen eine Rechnung statt einer Zuwendungsbestätigung aus.
Bitte stimme Sachspenden vorab mit uns ab. Nicht jede angebotene Sache kann sinnvoll, sicher oder wirtschaftlich in unseren Projekten eingesetzt werden.
Eine Zuwendungsbestätigung für eine Sachspende kann nur ausgestellt werden, wenn:
Für unaufgefordert zugesandte oder abgelegte Gegenstände übernehmen wir keine Annahme- oder Aufbewahrungspflicht.
Eine ausgeführte Spende ist kein gewöhnlicher Onlinekauf und kann grundsätzlich nicht frei wie eine Warenbestellung widerrufen werden.
Ist eine Zahlung versehentlich, doppelt oder mit einem offensichtlich falschen Betrag erfolgt, melde Dich bitte so schnell wie möglich bei uns. Wir prüfen den Vorgang und suchen gemeinsam eine angemessene Lösung.
Wurde für die betreffende Zahlung bereits eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt, muss diese vor einer Rückzahlung gegebenenfalls korrigiert oder zurückgegeben werden.
Die Durchführung einer Spende oder Patenschaft führt nicht automatisch zu einer Anmeldung für unseren allgemeinen Newsletter.
Informationen, die unmittelbar für die Abwicklung Deiner Spende notwendig sind, können wir Dir ohne gesonderte Newsletteranmeldung zusenden. Dazu gehören beispielsweise:
Werbliche Newsletter und allgemeine Vereinsinformationen erhältst Du nur, wenn Du darin gesondert eingewilligt hast. Eine Newslettereinwilligung kannst Du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Zur Bearbeitung und Dokumentation Deiner Spende verarbeiten wir die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten.
Weitere Informationen über:
findest Du in unserer Datenschutzerklärung.
Wir informieren regelmäßig über unsere Projekte, unsere Organisationsstruktur und die Verwendung der uns anvertrauten Mittel.
Weitere Informationen findest Du hier:
Bei Fragen zu Deiner Spende, Patenschaft oder Zuwendungsbestätigung erreichst Du uns unter:
ONE DAY e.V.
Wolfslaufstraße 2
63768 Hösbach
Deutschland
E-Mail: hello@oneday.de
Stand: Juli 2026
Mit einer HOPE-Patenschaft ab 15 €/Monat hilfst du uns, Mädchen zu begleiten – mit Sicherheit, Betreuung und Perspektive.