ONE DAY e.V.

Hinweise zu Spenden, Patenschaften und Förderungen

Danke, dass Du die Arbeit von ONE DAY e.V. unterstützt. Auf dieser Seite erklären wir transparent, wie wir Spenden behandeln, wie regelmäßige Unterstützungen funktionieren und was Du bei einer zweckgebundenen Spende oder Patenschaft beachten solltest.

1. Empfänger Deiner Spende

Empfänger aller über die Website von ONE DAY e.V. angebotenen Spenden und Patenschaften ist:

ONE DAY e.V.

Wolfslaufstraße 2

63768 Hösbach

Deutschland

E-Mail: hello@oneday.de

ONE DAY e.V. ist vom Finanzamt Aschaffenburg als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Käufe im ONE DAY Charity Shop erfolgen dagegen bei der rechtlich eigenständigen ONE DAY – Purpose over Profit GmbH. Ein Einkauf im Charity Shop ist keine Spende. Für Einkäufe kann daher keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden.

2. Was ist eine Spende?

Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung, für die Du keine gleichwertige Gegenleistung erhältst.

Durch eine Spende entsteht insbesondere:

  • keine Mitgliedschaft im Verein,
  • kein Anspruch auf eine bestimmte Leistung,
  • kein Eigentum an angeschafften Gegenständen,
  • kein Anspruch auf Beteiligung an Vereinsentscheidungen und
  • kein Anspruch auf eine persönliche Zuordnung der eingesetzten Mittel, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Gelegentliche Dankeschöns oder Informationsmaterialien sind freiwillige Aufmerksamkeiten von ONE DAY e.V. und begründen keinen rechtlichen Anspruch.

3. Einmalige und regelmäßige Spenden

Du kannst ONE DAY e.V. einmalig oder regelmäßig unterstützen.

Regelmäßige Spenden und Patenschaftsbeiträge haben grundsätzlich keine Mindestlaufzeit. Du kannst sie jederzeit für die Zukunft:

  • erhöhen,
  • reduzieren,
  • vorübergehend pausieren oder
  • vollständig beenden.

Sende Deine Änderungsmitteilung möglichst einige Werktage vor der nächsten Abbuchung an:

hello@oneday.de

Bitte gib dabei Deinen Namen, Deine E-Mail-Adresse und – sofern bekannt – Deine Spender- oder Mandatsnummer an.

Bereits technisch eingeleitete Zahlungen können unter Umständen nicht mehr rechtzeitig gestoppt werden. Deine gesetzlichen Rechte gegenüber Deiner Bank oder Deinem Zahlungsdienstleister bleiben unberührt.

4. Patenschaften

Patenschaften bei ONE DAY e.V. sind regelmäßig wiederkehrende, projektbezogene Spenden.

Eine Patenschaft ist keine Adoption, Vormundschaft oder sonstige rechtliche Verbindung zu einem Kind oder einer Familie. Sie begründet auch keinen Anspruch auf Entscheidungen über das Leben oder die Betreuung der unterstützten Personen.

Bei einer Projektpatenschaft fließt der Beitrag in das jeweils beschriebene Projekt oder Programm. Die Mittel werden gemeinschaftlich eingesetzt, damit alle betreuten Kinder, Familien oder Projektteilnehmenden entsprechend ihres tatsächlichen Bedarfs unterstützt werden können.

Bei einer ausdrücklich personenbezogenen Patenschaft kann ONE DAY e.V. Informationen über das betreffende Kind vermitteln. Ein Anspruch auf bestimmte Fotos, Briefe, Besuche oder regelmäßige persönliche Kommunikation besteht jedoch nicht. Der Schutz, die Sicherheit, die Würde und die Persönlichkeitsrechte des Kindes haben immer Vorrang.

Verändert sich die persönliche Situation eines Patenkindes oder scheidet es aus einem Projekt aus, kann die Patenschaft nach vorheriger Information einem anderen Kind oder dem übergeordneten Projekt zugeordnet werden.

5. Zweckgebundene Spenden

Wenn Du im Spendenformular oder im Verwendungszweck ein konkretes Projekt auswählst, behandeln wir Deine Spende als zweckgebunden.

Wir setzen zweckgebundene Mittel grundsätzlich für das ausgewählte Projekt und die damit verbundenen notwendigen Projektkosten ein. Dazu können insbesondere gehören:

  • Personal vor Ort,
  • Betreuung und medizinische Versorgung,
  • Lebensmittel und Unterbringung,
  • Schul- und Ausbildungskosten,
  • Projektkoordination,
  • Dokumentation,
  • sichere Zahlungsabwicklung und
  • notwendige Verwaltungs- und Kontrollaufgaben.

Ist ein Projekt vollständig finanziert, abgeschlossen oder dauerhaft nicht mehr in der vorgesehenen Form umsetzbar, darf ONE DAY e.V. die Mittel für einen möglichst nah verwandten satzungsmäßigen Zweck verwenden.

Bei wesentlichen Änderungen informieren wir Dich, soweit uns aktuelle Kontaktdaten vorliegen.

Möchtest Du nicht, dass Deine Spende ersatzweise für einen vergleichbaren Zweck eingesetzt wird, teile uns dies bitte bereits bei der Spende mit. In diesem Fall nehmen wir Kontakt mit Dir auf, wenn der ursprüngliche Zweck nicht mehr umgesetzt werden kann.

6. Freie Spenden

Spenden ohne ausdrückliche Zweckbindung sind für unsere Arbeit besonders wichtig.

Sie ermöglichen es uns, Mittel dort einzusetzen, wo sie aktuell am dringendsten benötigt werden. Dazu gehören neben der unmittelbaren Projektarbeit auch notwendige Kosten für:

  • Kinderschutz,
  • Qualitätskontrolle,
  • Buchhaltung und Steuerberatung,
  • sichere Daten- und Zahlungsverwaltung,
  • Projektbegleitung,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Spenderkommunikation und
  • Fundraising.

Nachhaltige und verantwortungsvolle Hilfe ist ohne funktionierende organisatorische Strukturen nicht möglich.

Weitere Informationen über unsere Mittelverwendung findest Du auf unserer Transparenz- und Finanzseite.

7. Zahlungsarten und Transaktionskosten

Spenden können über die im Spendenformular angebotenen Zahlungsarten sowie per Banküberweisung geleistet werden.

Je nach gewählter Zahlungsart können Banken oder Zahlungsdienstleister Transaktionsgebühren einbehalten. Der bei ONE DAY e.V. tatsächlich eingehende Betrag kann deshalb geringfügig niedriger sein als der von Dir gezahlte Betrag.

Für die Zuwendungsbestätigung ist grundsätzlich der von Dir geleistete Spendenbetrag maßgeblich, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

8. Zuwendungsbestätigungen

ONE DAY e.V. stellt Zuwendungsbestätigungen nach den geltenden steuerrechtlichen Vorschriften aus.

Damit wir Dir eine korrekte Bestätigung ausstellen können, benötigen wir insbesondere:

  • Deinen vollständigen Vor- und Nachnamen,
  • Deine vollständige Anschrift und
  • eine eindeutige Zuordnung der Zahlung.

Bitte teile uns Änderungen Deiner Anschrift rechtzeitig mit.

Spenden bis einschließlich 300 Euro

Für Spenden bis einschließlich 300 Euro kannst Du gegenüber dem Finanzamt grundsätzlich den vereinfachten Zuwendungsnachweis verwenden.

Dafür benötigst Du:

  1. den Kontoauszug, die Buchungsbestätigung oder den Zahlungsbeleg und
  2. den vereinfachten Zuwendungsnachweis von ONE DAY e.V.

Den vereinfachten Zuwendungsnachweis kannst Du hier herunterladen:

Jetzt herunterladen

Spenden über 300 Euro

Für höhere Spenden stellen wir eine formelle Zuwendungsbestätigung aus.

Bei regelmäßigen Spenden und Patenschaften versenden wir in der Regel nach Abschluss des Kalenderjahres eine Sammelbestätigung per E-Mail. Voraussetzung ist, dass uns alle notwendigen Daten vollständig vorliegen.

Bei unvollständigen oder nicht eindeutig zuordenbaren Zahlungen kann keine automatische Ausstellung erfolgen. Melde Dich in diesem Fall bitte bei uns.

9. Spenden von Unternehmen

Unternehmen können ONE DAY e.V. mit einer Spende unterstützen.

Eine Unternehmensspende setzt voraus, dass das Unternehmen keine konkrete wirtschaftliche Gegenleistung erhält. Eine allgemeine Danksagung ohne werblichen Charakter kann möglich sein.

Werden dagegen Leistungen vereinbart, beispielsweise:

  • Logo-Platzierungen,
  • Werbeflächen,
  • Social-Media-Werbung,
  • Veranstaltungspakete,
  • Tickets,
  • Verkaufsförderung oder
  • sonstige werbliche Leistungen,

handelt es sich regelmäßig nicht um eine reine Spende, sondern um Sponsoring oder eine andere entgeltliche Zusammenarbeit.

In diesem Fall schließen wir eine gesonderte Vereinbarung und stellen eine Rechnung statt einer Zuwendungsbestätigung aus.

10. Sachspenden

Bitte stimme Sachspenden vorab mit uns ab. Nicht jede angebotene Sache kann sinnvoll, sicher oder wirtschaftlich in unseren Projekten eingesetzt werden.

Eine Zuwendungsbestätigung für eine Sachspende kann nur ausgestellt werden, wenn:

  • ONE DAY e.V. die Sachspende tatsächlich annimmt,
  • die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Herkunft und Wert nachvollziehbar dokumentiert werden und
  • die Sache für einen steuerbegünstigten Zweck verwendet werden kann.

Für unaufgefordert zugesandte oder abgelegte Gegenstände übernehmen wir keine Annahme- oder Aufbewahrungspflicht.

11. Irrtümliche oder doppelte Zahlungen

Eine ausgeführte Spende ist kein gewöhnlicher Onlinekauf und kann grundsätzlich nicht frei wie eine Warenbestellung widerrufen werden.

Ist eine Zahlung versehentlich, doppelt oder mit einem offensichtlich falschen Betrag erfolgt, melde Dich bitte so schnell wie möglich bei uns. Wir prüfen den Vorgang und suchen gemeinsam eine angemessene Lösung.

Wurde für die betreffende Zahlung bereits eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt, muss diese vor einer Rückzahlung gegebenenfalls korrigiert oder zurückgegeben werden.

12. Kommunikation und Newsletter

Die Durchführung einer Spende oder Patenschaft führt nicht automatisch zu einer Anmeldung für unseren allgemeinen Newsletter.

Informationen, die unmittelbar für die Abwicklung Deiner Spende notwendig sind, können wir Dir ohne gesonderte Newsletteranmeldung zusenden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Zahlungs- und Spendenbestätigungen,
  • Informationen über Änderungen einer Patenschaft,
  • Rückfragen zur Zahlungszuordnung und
  • wichtige Mitteilungen zum unterstützten Projekt.

Werbliche Newsletter und allgemeine Vereinsinformationen erhältst Du nur, wenn Du darin gesondert eingewilligt hast. Eine Newslettereinwilligung kannst Du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

13. Verarbeitung personenbezogener Daten

Zur Bearbeitung und Dokumentation Deiner Spende verarbeiten wir die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten.

Weitere Informationen über:

  • die verwendeten Systeme,
  • Zahlungsdienstleister,
  • gesetzliche Aufbewahrungsfristen,
  • Deine Datenschutzrechte und
  • die Kontaktmöglichkeiten für Datenschutzanfragen

findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Link zur Datenschutzerklärung einfügen

14. Transparenz und Mittelverwendung

Wir informieren regelmäßig über unsere Projekte, unsere Organisationsstruktur und die Verwendung der uns anvertrauten Mittel.

Weitere Informationen findest Du hier:

15. Kontakt

Bei Fragen zu Deiner Spende, Patenschaft oder Zuwendungsbestätigung erreichst Du uns unter:

ONE DAY e.V.

Wolfslaufstraße 2

63768 Hösbach

Deutschland

E-Mail: hello@oneday.de

Stand: Juli 2026

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