Wenn Du einen Betrag unter 300 Euro gespendet hast, reicht bereits Dein Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg als vereinfachter Spendennachweis für das Finanzamt aus.
Das gilt übrigens auch, wenn Du mehrmals kleinere Beträge gespendet hast – solange die Einzelsummen jeweils unter 300 Euro bleiben.
Dieser vereinfachte Prozess ist bewusst so geregelt, um den bürokratischen Aufwand für gemeinnützige Organisationen wie uns möglichst gering zu halten.